Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, beraten wir Sie umfassend und persönlich. Wir schätzen den Wert des Objektes und erstellen dann eine individuelle Verkaufsstrategie.
Im Umgang mit Kaufinteressenten setzen wir auf unsere langjährige Erfahrung und Kompetenz in der Beratung. Selbstverständlich überprüfen wir die potenziellen Käufer im ersten Schritt auf ihre Bonität. Werden Sie sich handelseinig, regeln wir alle vertraglichen Modalitäten und Abschlüsse.
Unser Team beobachtet und analysiert täglich den Immobilienmarkt und bildet sich regelmäßig in branchenspezifischen Schulungen weiter. Deshalb sind wir stets der richtige Ansprechpartner für Sie, kompetent in Beratung, Wertermittlung und Abwicklung.
Unsere guten Kontakte zu Entscheidungsträgern, Behörden und Banken prägen die schnelle Umsetzung Ihrer Aufträge.
Von der ersten Kauf- oder Verkaufsidee bis zu der Realisierung stehen wir Ihnen als persönliche Ansprechpartner gerne zur Seite.
Ganz gleich, ob es sich um freistehende Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Mehrfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen in Oberhausen und Umgebung handelt: Wir bewerten Ihre Wohnimmobilie fachgerecht und bringen Sie zuverlässig mit den künftigen Käufern zusammen.
Im Laufe unserer langjährigen Tätigkeiten konnten viele Privatkunden auf unsere Erfahrungen und Dienstleistungen im Bereich der Wertermittlung zurückgreifen. Wir haben den Anbieter- und dem Käufermarkt besonders in unserer Metropolregion Ruhrgebiet kontinuierlich im Blick, agieren völlig unabhängig und sind weder bank- noch konzerngebunden. Dies gibt Ihnen die Sicherheit, dass wir den Verkehrswert Ihrer Immobilie zuverlässig feststellen – und zwar auf der Basis anerkannter Standards für die Gutachtenerstellung.
Die Bewertung von Immobilien dient im Prinzip der Ermittlung der Beleihungswerte für die Finanzierungsinstitute. Sie erfahren den Wert Ihrer Immobilie und können Ihre Entscheidungen auf einer fundierten Grundlage treffen.
Die sogenannte Marktwertermittlung gilt als „Mutter“ der Wertermittlung. Dieser Marktwert (oder Verkehrswert) ist im Baugesetzbuch Paragraf 194 definiert „durch den Preis, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre“.
Der Marktwert ist also stichtagsbezogen, setzt kundige Partner, einen funktionierenden Markt ohne Krisen und das Fehlen jeglicher persönlicher Interessen voraus. Im realen Leben werden diese Voraussetzungen wohl eher selten anzutreffen sein. Hier wird der Unterschied zum erzielbaren Preis deutlich, der das eben eher zufällige Ergebnis von Verhandlungen darstellt. Der so ermittelte Marktwert stellt einen objektivierten Wert dar, der für diese Immobilie am wahrscheinlichsten am Markt zu erzielen wäre.
Zwischen Verkäufer und Käufer dreht sich das Ringen meist um unterschiedliche Preisvorstellungen, zwischen denen es einen Kompromiss zu finden gilt. In diesen Verhandlungen stehen wir an Ihrer Seite und finden den für Sie beste Weg.